In Baden-Württemberg gilt ab morgen die Corona-Alarmstufe.
Für den Sport gelten ab 17. November folgende Regelungen:
- In geschlossenen Räumen gilt die 2G-Regel (nur noch Geimpfte und Genesene)
- Im Freien gilt die 3G-Regel mit PCR-Test-Pflicht (Geimpfte und Genesene sowie die Nicht-Immunisierten mit PCR-Test-Pflicht)
- Ausgenommen von der PCR-Pflicht und den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Nicht-immunisierte SchülerInnen erhalten gegen Vorlage ihres Schülernachweise bzw. eines geeigneten Dokuments Zugang.
Bei weiteren Fragen könnt ihr euch gerne bei uns melden.
Bleiben Sie bitte alle gesund!
Ihre TuS Metzingen e.V.