Alarmstufe ab Mittwoch, 17. November 2021

In Baden-Württemberg gilt ab morgen die Corona-Alarmstufe. Für den Sport gelten ab 17. November folgende Regelungen: In geschlossenen Räumen gilt die 2G-Regel (nur noch Geimpfte und Genesene) Im Freien gilt die 3G-Regel mit PCR-Test-Pflicht (Geimpfte und Genesene sowie die Nicht-Immunisierten mit PCR-Test-Pflicht) Ausgenommen von der PCR-Pflicht und den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis …

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