Neue Corona-Verordnung zum 28. Januar 2022
Die Corona-Beschränkungen wurden erneut angepasst und die zuletzt außer Kraft gesetzte Stufenregelung wieder aktiviert. Wir befinden uns damit in Baden-Württemberg nun wieder in der Alarmstufe (I).
Für den Sportbetrieb in der Halle bedeutet das zumindest eine geringfügige Lockerung: es gilt wieder nur 2G und nicht mehr 2G+.
Das heißt also, dass zusätzlich zum Geimpft- oder Genesenen-Status kein Test- oder Booster-Nachweis mehr erforderlich ist.