In Baden-Württemberg gilt seit heute die Corona-Warnstufe.
Hierbei gelten für den Sport folgende Regeln:
In geschlossenen Räumen gilt weiterhin die 3G-Regelung, allerdings müssen die Ungeimpten einen aktuellen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen. Ein Schnelltest reicht nicht mehr aus.
Beim Sport im Freien gilt ab sofort die 3G-Regelung. D.h. es ist ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder bei Ungeimpften ein Schnelltest vorzuweisen.
Ausgenommen von den oberen Regelungen sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich zum 17. Lebensjahr. Hier reicht weiterhin ein Schulnachweis. Der PCR-Test ist ab dem Lebensalter von 18 Jahren verpflichtend.