Alarmstufe ab Mittwoch, 17. November 2021
In Baden-Württemberg gilt ab morgen die Corona-Alarmstufe. Für den Sport gelten ab 17. November folgende Regelungen: In geschlossenen Räumen gilt die 2G-Regel (nur noch Geimpfte und Genesene) Im Freien gilt die 3G-Regel mit PCR-Test-Pflicht (Geimpfte und Genesene sowie die Nicht-Immunisierten mit PCR-Test-Pflicht) Ausgenommen von der PCR-Pflicht und den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis …