Warnstufe in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gilt seit heute die Corona-Warnstufe. Hierbei gelten für den Sport folgende Regeln: In geschlossenen Räumen gilt weiterhin die 3G-Regelung, allerdings müssen die Ungeimpten einen aktuellen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen. Ein Schnelltest reicht nicht mehr aus. Beim Sport im Freien gilt ab sofort die 3G-Regelung. D.h. es ist ein Impfnachweis, ein …

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